Deutsche Gründlichkeit
Denn ab sofort - und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz - haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke "in einfacher Ausfertigung abzuliefern", und das auch noch "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand". Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an.
Hier stehts und da hab ichs gefunden.
oli