Haarspalterei
Da ich ja gestern selbst über die Beschlagnahmung von Filmen gestolpert bin, mir der §131StGB mal genauer angeguckt habe und darin finde:
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, (link)
... frage ich mich gerade, was ich unter "menschenähnlichen Wesen" zu verstehen hab? So gesehen dürfte ja die Hälfte aller Action- Comics verboten werden, ebenso Anti- Zombi- Filme, gegen die Aliens dürfte man sich auch nicht mehr verteidigen, ja selbst das Lego- Kettensägenmassaker ist jugendgefährdend.
Hier hat man sich zwar auch schonmal Gedanken drüber gemacht, aber das macht mich alles nicht schlauer.
Wie zum Geier definiere ich nun menschenähnlichen Wesen ?
Oli