Randnotiert
Gesetzesvorlagen für schärfere oder weitergehende technische Überwachungsmaßnahmen dienen in der Regel nicht dazu, neue Technologien zu etablieren, sondern die real existierende Praxis zu legalisieren.
Gesetzesvorlagen für schärfere oder weitergehende technische Überwachungsmaßnahmen dienen in der Regel nicht dazu, neue Technologien zu etablieren, sondern die real existierende Praxis zu legalisieren.
Wenn der Generalbundesanwalt so online Computer durchsuchen will, werden sich potenzielle Straftäter vermutlich totlachen oder gleich auf Linux umsteigen, falls das noch nicht geschehen ist
Sehr schön... Ich wusste es schon immer, das sich Linux Nutzer verdächtig machen. ![]()
*mal weiter liest*