Verwaltungsgericht Koblenz führt Klage per E-Mail ein

"Eine zusätzliche Sicherheit bei der elektronischen Übertragung soll zudem eine Verschlüsselung der E-Mail bringen."

Der Amtsschimmel und GPG/PGP?
Ich bin verwirrt! :D
Ernsthaft: Zeit wird es auch endlich!
Ich hatte irgendwann einmal eine wirklich nur signierte(!), nicht verschlüsselte Email an das Arbeitsamt geschickt...worauf ich Ärger bekam..."Ich solle keine Anhänge mitschicken". :D

Verwaltungsgericht Koblenz fährt Klage per E-Mail ein - Golem.de

Was ist GPG/PGP???

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Da wurde 2 x wat jesacht zu “Verwaltungsgericht Koblenz führt Klage per E-Mail ein” »»

  1. Getippselt von Anonymous am 13.01.05 um 21:23

    Nein, ohne GnuPG. In dem Artikel ist ja von "qualifizierter digitaler Signatur" die Rede. D. h. damit ist Signierung und Verschlüsselung mit S/MIME Zertifikaten und Smartcards von Zertifizierungsdiensteanbietern wie SignTrust oder TeleSec gmeint. Im elektronischen Geschäfts- oder Behördenverkehr nach dem Signaturgesetz spielt OpenPGP (GnuPG/PGP) keine Rolle.

  2. Getippselt von missi am 13.01.05 um 21:23

    "Um sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente von den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht vollständig und unverfälscht übermittelt werden, sind die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Eine zusätzliche Sicherheit bei der elektronischen Übertragung soll zudem eine Verschlüsselung der E-Mail bringen."Und das versteh ich als PGP-Verschlüsselung.

Ick will mal wat sagen... »»

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