Wahr gesprochen
Dix: "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen. Das Beispiel des Landesverfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen, für den vor Kurzem eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen wurde, darf in Deutschland - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz - keine Schule machen."